Liebe Kolleg*innen,
in die Tarifverhandlungen wurde von uns eingebracht, dass für die Elternzeit, zumindest für die Zeit des Elterngeldbezugs, vgl. §4 BEEG, ein Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld gegeben sein sollte. Dies wurde von den Arbeitgebern vehement abgelehnt. Als Grund hierfür wurde genannt, dass dies der Systematik der Entgeltersatzleistung widerspricht.
Inzwischen gibt es hierzu eine aktuelle Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Essen. In seiner Entscheidung vom 16. April 2024, Az:3 Ca2231/23 kommt das Arbeitsgericht Essen zu dem Schluss, dass die Nichtzahlung an Beschäftigte in Elternzeit diskriminierend sei und spricht de r Klägerin, die vor der Elternzeit in einem Vollzeitarbeitsverhältnis gearbeitet hatte , die volle Inflationsausgleichsprämie zu. Es ist derzeit nicht bekannt, ob Berufung eingelegt wurde, es ist jedoch davon auszugehen.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Essen ist erstinstanzlich! Das bedeutet, dass das Urteil des Arbeitsgerichts Essen in der Folgeinstanz wieder fallen kann. Trotzdem kann es sinnvoll sein, aufgrund sechsmonatigen Ausschlussfrist eine Geltendmachung einzureichen. Es gibt aber keinerlei Garantie darauf, dass der Anspruch auf die Inflationsausgleichszahlung Bestand hat.
Zur Wahrung eurer Ansprüche empfehlen wir deshalb vorsorglich, zur Wahrung der Sechsmonatigen Ausschlussfrist in den betroffenen Bereichen von TVöD, TV-L und TV-N die Geltendmachung der im jeweiligen TV Inflationsausgleich geregelten Inflationsausgleichzahlungen für den Zeitraum der Elternzeit.
Wichtig ist: Eine Geltendmachung, die den Dezember 2023 betrifft, muss bis spätestens 30.06.2024 dem Arbeitgeber vorliegen.
Mit dem Zugang des Geltendmachungsschreibens beim Arbeitgeber ist bis auf Weiteres alles Notwendige getan, um einen etwaigen Anspruch zu sichern. Dieses ist beweissicher zu gestalten, z. B. indem ihr euch eine Kopie anfertigt und es als Einschreiben Einwurf versendet.
Bei Fragen wendet euch gerne an service.bawue@verdi.de Tel: 0800 8373433
V.i.S.d.P.: ver.di Baden-Württemberg, Frauen- und Gleichstellungspolitik -Anette Sauer